Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung durch den Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Am 27.03.2017 wurde uns das Mandat zur Verteidigung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. vom 13.03.2017 erteilt.

Unser Mandant vertreibt Waren aus dem Produktbereich Modellbau und Kraftfahrzeugzubehör über seinen gewerblichen Shop auf der Internethandelsplattform eBay.

Folgende Wettbewerbsverstöße werden vorgeworfen:

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Kein Muster- Widerrufsformular
  • Keine Informationen zum Mängelhaftungsrecht
  • Kein Link zur OS- Plattform
  • Fehlender Hinweis auf Umsatzsteuer
  • Keinen Angaben zur Vertragstextspeicherung

Aufgrund der Verstöße wurde unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird eine Kostennote von 232,05€ geltend gemacht.

Lösung:

Keinesfalls sollten Sie eine derartige Abmahnung unbeachtet lassen und die Frist verstreichen lassen. Denn ansonsten drohen kostspielige Einstweilige Verfügungen. Eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung dürfen Sie nicht ignorieren!

Machen Sie nicht den Fehler die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese muss anwaltlich abgeändert werden, um nicht in die Gefahr zu geraten 3.000,00€ Vertragsstrafe pro Verstoß gegen die Erklärung zahlen zu müssen.

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie folgende Ratschläge befolgen:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Geben Sie nicht ohne weiteres die Unterlassungserklärung ab
  • Bleiben Sie ruhig

Shop rechtsicher gestalten!

Neben der Verteidigung der Abmahnung ist die rechtsichere Gestaltung Ihres Shops zur Vermeidung weiterer Abmahnungen unabdingbar. Gerne unterbrieten wir Ihnen hierzu ein transparentes Angebot!

  • Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sehen Sie auch unser Ratgebervideo:

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de">ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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