Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Besser- Hollandrad durch die Rechtsanwältin Fischer- Battermann wegen Verstoßes auf dem Onlinemarktportal eBay vom 28.03.2017

Die Firma Besser- Hollandrad lässt über die Rechtsanwältin Fischer- Battermann wegen Wettbewerbsverstößen auf der Handelsplattform eBay abmahnen.

In der uns zur Bearbeitung vorliegenden Abmahnung werden mehrere Verstöße gerügt.

  • Fehlende Grundpreisangabe
  • Kein Link zur OS- Plattform

Nach aktueller Rechtsprechung sind Onlinehändler dazu verpflichtet den Verbraucher auf die OS- Plattform hinzuweisen und einen funktionsfähigen Link zur Plattform bereits zustellen.

Ebenso müssen Händler bei Produkten, die nach Fläche, Länge, Volumen oder Gewicht angegeben werden, den Grundpreis je Mengeneinheit angeben.

In der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Die Unterlassungserklärung sollte Sie in dieser Form nicht unterzeichnen, da für den Fall der Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe verankert wurde.

Zusätzlich werden Abmahnkosten in Höhe von 865,00€ gefordert.

Für Händler ist es spätestens nach Erhalt einer solchen Abmahnung wichtig Ihre Shops rechtsicher zu gestalten.

Gerne stehen wir als Fachanwälte für den gewerblichen Rechtschutz beratend und für eine Erstellung rechtsicherer Rechtstexte zur Verfügung.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Deher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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