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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Becker Haumann Mankel Gursky Abmahnung Hannover 96

Nahezu alle Fußball-Bundesligavereine lassen Ticket-Weiterverkäufe im Internet, sofern diese gegen die Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen verstoßen, abmahnen. Hierzu liegt uns ganz aktuell wieder eine Abmahnung vor, bei der unsere Mandantschaft uns mit der Verteidigung beauftragt hat. Abmahnender Verein ist Hannover 96, genauer die Hannover 96 Sales & Service GmbH. Abmahnende Kanzlei ist die Dortmunder Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky.

Im Abmahnschreiben heißt es zunächst, dass die Hannover 96 Sales & Service GmbH Veranstalterin der Fußballspiele in der HDI Arena in Hannover ist und ein nachhaltiges Interesse daran habe, „den Schwarzhandel mit Bundesligakarten zu unterbinden“. Hannover 96 sei aufgefallen, heißt es in dem Schreiben weiter, dass unsere Mandantschaft über die Plattform eBay zwei Fußballtickets für das Spiel Hannover 96 – Eintracht Braunschweig zum Verkauf eingestellt habe. Dies sei nicht zulässig und stelle einen Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen des Hannover 96 (ATGB) dar. Konkret sei gegen die folgenden Bestandteile verstoßen worden:

- Fehlende Abbildung der ATGB

- Unautorisierte Abbildung des Stadionplans

- Preisaufschlag von über 10 % über dem Originalticketpreis

- Öffentliches Angebot bei eBay

Forderungen:

Aufgrund der oben genannten vermeintlichen Verstöße werden folgende Forderungen geltend gemacht:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Kostenerstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten

- Vertragsstrafenanspruch aus Ziffer 12 der ATGB

- Auskunftsanspruch über Erlös

Sofern unsere Mandantschaft innerhalb einer gesetzten Frist die Unterlassungserklärung abgeben würde und einen Pauschalbetrag in Höhe von 250,00 € zahle, könne man die Angelegenheit als erledigt betrachtet sehen.

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten? Dann wenden Sie sich umgehend an uns! Wir beraten Sie individuell dahingehend, wie die Angelegenheit in Ihrem Interesse beigelegt werden kann. Ihre Abmahnung sollte auf Rechtmäßigkeit geprüft werden.

Abmahnung ignorieren?

Nein, auf keinen Fall! Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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