Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Erneut wurde unsere Kanzlei mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. beauftragt. Im Abmahnschreiben geht es um Wettbewerbsverstöße innerhalb eines eBay-Angebotes.

Konkret geht es um folgende Verstöße:

- Fehlende Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts

- Fehlender Link zur OS-Plattform

- Irreführende Angaben zur Versendung der Ware mit der Formulierung „versicherter Versand“

- Fehlende Ausweisung der Umsatzsteuer

- Keine Belehrung über die Speicherung des Vertragstextes

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird die Zahlung einer „abmahnbezogenen Kostenpauschale“ in Höhe von 232,05 € verlangt.

Wie reagieren bei Erhalt einer Abmahnung?

Keinesfalls sollten Sie eine Abmahnung ignorieren. Ansonsten könnte die Gegenseite gerichtliche Schritte einleiten, bspw. im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens. Ganz unabhängig davon, ob die in einer Abmahnung gerügten Verstöße zutreffend sind oder nicht, sollten Sie unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. So kann weiterer Schaden abgewendet werden und die Angelegenheit rechtssicher für Sie beendet werden.

Abmahnungen sind häufig vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen beigefügt. Da diese durch die gegnerischen Rechtsanwälte vorformuliert wurden, sind sie häufig für Sie nachteilig formuliert. So können sie bspw. zu weitreichend gefasst sein und Sie unangemessen benachteiligen. Daher sollte bei tatsächlichem Bestehen der geltend gemachten Ansprüche eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese würde dann nur so weitreichend wie unbedingt nötig gefasst sein.

Unser Rat:

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. So kann Schaden vermieden und die Angelegenheit rasch beigelegt werden.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Dann beachten Sie folgende Grundregeln:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinerlei Kontakt zur Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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