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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

ITB Rechtsanwälte Abmahnung für Frau Paola Dietze wegen Urheberrechtsverletzung an drei Bildern bei eBay

Wir bearbeiten aktuell erneut eine Abmahnung der ITB Rechtsanwälte im Auftrag der Fotografin Frau Paola Dietze aus Doberschütz.

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen durch die Veröffentlichung von drei Bildern Urheberrechte der Frau Paola Dietze verletzt zu haben. Konkret geht es um ein Angebot auf eBay, in dem unsere Mandantschaft drei Fotos, welche durch Frau Dietze erstellt worden sein sollen, ohne die erforderlichen Nutzungsrechte verwendet zu haben.

Forderung:

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung, Schadensersatz in Höhe von 180,00 € (60, 00 € pro Bild) und der Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 347,60

Insbesondere die Anwaltskosten halten wir für überhöht. Das Gesetz sieht seit dem Jahre 2013 eine Deckelung des Streitwertes im privaten Bereich auf 1000, 00 €, soweit noch weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere sollte die Unterlassungserklärung nicht in der vorgefertigten Form abgegeben werden

Beachten Sie die folgenden Punkte:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Herr Rechtsanwalt Jan Heidicker ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und hat bereits tausende solcher Fälle bearbeitet. Sollten Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder eine Klage oder Mahnbescheid aus dem Urheberrecht erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserem spezialisierten Wissen bundesweit zur Verfügung.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de

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