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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer Universum Film GmbH „Captain Fantastic- Einmal Wildnis und Zurück“

Am 25.04.17 wurde unserer Kanzlei das Mandat zur Verteidigung gegen eine weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer übergeben.

Der Adressat der Abmahnung wird ein illegales Anbieten des Filmwerkes „Captain Fantastic- Einmal Wildnis und Zurück“ über eine Internettauschbörse vorgeworfen.

Derartige Abmahnungen sind aus Verteidigungssicht durch verschiedene Strategien angreifbar.

Die Abmahnung sollte jedoch in jedem Fall ernst genommen werden.

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 915,00 € gefordert. Der Betrag setzt sich zusammen aus 700,00€ Rechtsanwaltskosten und einem Lizenzschadensersatz in Höhe von 215,00€.

Unterzeichnen Sie keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung, da Sie sich unserer Auffassung nach bereits im Vorfeld sämtliche Einwendungen abschneiden.

Im Rahmen der außergerichtlichen Verteidigung sollte eruiert werden, ob die Haftung des Abgemahnten unter Berücksichtigung der aktuellen BGH- Rechtsprechung aus 2017 entkräftet werden kann. Ansatzpunkte könnten eine mögliche Ortsabwesenheit des Anschlussinhabers oder die Tatbegehung durch eine abweichende Person sein.

Sofern der Vorwurf zutrifft, sollte die Unterlassungserklärung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt abgeändert werden. Auch in diesen Fällen ist eine vergleichsweise und außergerichtliche Erledigung mit einer Kostenreduzierung möglich.

Unser Ratgebervideo:

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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