Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Waldorf Frommer Abmahnung für Warner Bros. – Film „Suicide Squad“

Wir berichten Ihnen heute über eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer, welche im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Suicide Squad“ abmahnt. Es handelt sich hierbei um eine klassische Filesharing-Abmahnung.

Sachverhalt:

Im Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass unsere Mandantschaft das oben genannte Filmwerk in einer Online-Tauschbörse öffentlich zum Download angeboten habe. Dies sei mithilfe des Peer-to-Peer Forensic Systems dokumentiert worden. Durch die Durchführung eines Auskunftsverfahrens habe die Kanzlei Waldorf Frommer vom Internetprovider die Adressdaten unseres Mandanten erfahren. In dem öffentlichen Zur-Verfügung-Stellen des Filmwerkes sei rechtlich betrachtet eine Urheberrechtsverletzung i.S.d. §§ 16, 19a UrhG zu sehen.

Rechtliche Einschätzung unsererseits:

Völlig unabhängig davon, ob der in der Abmahnung dargestellte Verstoß zutreffend ist oder nicht, sollte auf eine Abmahnung grundsätzlich nicht selbständig reagiert werden. Ebenso falsch wäre es aber auch, die Abmahnung einfach zu ignorieren. Die gegnerische Kanzlei wird dann aller Erfahrung nach gerichtliche Schritte einleiten. Der einzig richtige Rat lautet daher: Nehmen Sie Kontakt zu einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. Gemeinsam mit diesem sollte der Sachverhalt geklärt werden: Wurde der Verstoß überhaupt begangen? Wenn ja: durch wen?

Geltend gemachte Ansprüche:

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert von unserer Mandantschaft:

  • Abgabe Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz in Höhe von 700,00 €
  • Ersatz der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 215,00 €
  • geforderter Gesamtbetrag: 915,00 €

Unterlassungserklärung selbstständig abgeben?

Die kurze Antwort lautet: nein. Denn die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und kann ein Schuldeingeständnis darstellen. Stattdessen sollte, nach Rücksprache mit einem spezialisierten Rechtsanwalt, durch diesen ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Kosten überweisen?

Auch hier lautet die kurze Antwort: nein. Denn zunächst sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt die Kosten im Detail prüfen. Häufig werden überhöhte Kosten geltend gemacht.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an . Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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