Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main

Eine ganz aktuelle Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. liegt uns derzeit zur Bearbeitung vor.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, innerhalb ihres eigenen eBay-Shops diverse Wettbewerbsverstöße begangen zu haben.

- Fehlende Angabe von Vor- und Zuname des Vertretungsberechtigten der Gesellschaft

- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Ob das gerügte Verhalten zutrifft und die Verstöße einen Wettbewerbsverstoß begründen, sollte in Ihrem Einzelfall durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden und sodann eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

In der Abmahnung werden folgende Forderungen geltend gemacht:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - Aufwendungsersatz für die Abmahnung: 267,50 €

Die der Abmahnung beigefügte und durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie in dieser Form unseres Erachtens nach nicht unterzeichnen. Sie kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und beinhaltet für den Fall einer Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 €. Stattdessen sollte – nach anwaltlicher Beratung – ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie sollte reagiert werden?

Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Beratung durch einen spezialisierten Anwalt. Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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