Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Mahnbescheid Amtsgericht Hamburg-Altona, beantragt durch Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH

Kürzlich legte einer unserer Mandanten uns einen aktuellen Mahnbescheid des Amtsgerichts Hamburg-Altona vor, beantragt durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH. In dem Mahnbescheid wird insgesamt ein Betrag in Höhe von 783,27 € verlangt.

Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

- 613,00 € Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung

- 32,00 € Gerichtskosten

- 50,75 € Rechtsanwaltskosten

- 16,00 € Auslagen

- 56,50 € zusätzliche Anwaltskosten für außergerichtliches Verfahren

- 15,02 € Zinsen

Warum diese Forderungen?

Der Beantragung des Mahnbescheids ging eine urheberrechtliche Abmahnung im Monat November 2014 voraus. Hierin wurde unserer damals noch nicht durch unsere Kanzlei vertretenen Mandantschaft vorgeworfen, in einer Online-Tauschbörse eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben (Filesharing). Weil die damals von der Kanzlei Waldorf Frommer geforderten Kosten nicht ausgeglichen wurden, wurde nun der vorliegende Mahnbescheid beantragt.

Aber das ist doch schon so lange her!?

Das mag zwar richtig sein, jedoch beträgt die allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist 3 Jahre. Die Frist beginnt dabei immer am 31.12. eines Jahres zu laufen, endet also vorliegend erst am 31.12.2017.

Mahnbescheid erhalten - was tun?

Bei Erhalt eines Mahnbescheids sollten Sie unverzüglich Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen! So kann Ihre Angelegenheit schnell und möglichst günstig beigelegt werden.

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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