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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Lentze Stopper wegen Ticketverkauf FC Bayern München

Unsere Rechtsanwaltskanzlei wurde ganz aktuell wieder mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Münchener Rechtanwaltskanzlei Lentze Stopper im Auftrag der FC Bayern München AG wegen eines Ticketverkaufs für ein Spiel des FC Bayern abgemahnt. Sind Sie ebenfalls Adressat einer solchen Abmahnung?

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, zwei Tickets für das Heimspiel gegen Mainz 05 über die Plattform viagogo zum Kauf angeboten zu haben. Mit diese Angebot sei gegen die folgenden Bestandteile der ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) verstoßen worden:

- Die ATGB wurden nicht einbezogen

- Das Ticket ist zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergegeben worden

- Das Ticket ist öffentlich bei viagogo angeboten worden

Warum ist dies verboten?

In den ATGB regeln Fußballbundesligavereine den Ticketkauf und -verkauf. Sofern ein Ticket im Onlineshop eines Bundesligavereins bestellt wird, müssen hierbei die ATGB, die rechtlich gesehen AGBs darstellen, akzeptiert werden. In den ATGB des FC Bayern wird bspw. unter dem Punkt 4.2/5.2 untersagt, Tickets öffentlich bei nicht vom FC Bayern autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf anzubieten.

Aufgrund dessen habe der FC Bayern München gegen unseren Mandanten einen Unterlassungsanspruch, sowie einen Rechtsanwaltskostenerstattungsanspruch und den Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe. Geltend gemacht wird eine Kostenpauschale in Höhe von 250,00 €.

Unser Rat:

Sofern Sie ebenfalls Adressat einer derartigen Abmahnung sind, gilt es Ruhe zu bewahren. Sie sollten unmittelbar Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen. Dieser wird Ihre Abmahnung überprüfen und mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie besprechen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat in der Vergangenheit eine sehr hohe Anzahl an Ticket-Abmahnungen erfolgreich bearbeitet. Hierbei waren unsere Ziele stets die rechtssichere, schnelle Beilegung der Angelegenheit sowie eine möglichst günstige Erledigung.

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie:

- nicht Kontakt zur Gegenseite aufnehmen

- keine Beträge irgendeiner Art überwiesen

- keine Unterlassungserklärung selbständig abgeben

Durch die vorschnelle Abgabe einer durch die Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärung schneiden Sie sich u.U. Verteidigungsrechte ab. Häufig stellen die vorformulierten Unterlassungserklärungen Schuldeingeständnisse dar.

Senden Sie uns daher Ihre Abmahnung gerne per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zu, wir überprüfen diese und rufen Sie gerne unverbindlich zurück.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns selbstverständlich auch telefonisch unter unserer Rufnummer 02307 / 17062 erreichen. Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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