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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart – wie reagieren?

Sind Sie Adressat einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart geworden? Wie Sie in einem solchen Fall reagieren sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Eine Abmahnung kann dem Empfänger als juristischen Laien zunächst einen „Schock“ einjagen. Wichtig ist es daher, richtig, ruhig, planvoll und besonnen zu reagieren. Eine aktuelle Abmahnung der Wettbewerbszentrale von Anfang Mai liegt uns aktuell zur Bearbeitung vor, anhand der wir Ihnen Ratschläge zur Reaktion erläutern wollen.

In der uns vorliegenden Abmahnung werden folgende Verstöße innerhalb eines eBay Angebots unserer Mandantschaft beanstandet:

- Auftritt als privater Händler, obwohl gewerbliches Handeln vorliegt

- Keine Widerrufsbelehrung

Es liege bei unserer Mandantschaft u.a. aufgrund der hohen Anzahl an angebotenen Produkten gewerbliches Handeln vor. Wann man tatsächlich von einem gewerblichen Handeln sprechen kann, ist erst nach Gesamtschau aller Umstände zu sagen. Hierbei muss auch bspw. die Art der angebotenen Produkte berücksichtigt werden.

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Kostenerstattung für Abmahnung: 267,50 €

Selber reagieren?

Nein, besser nicht. Die selbständige Abgabe einer Unterlassungserklärung kann Sie z.B. unangemessen benachteiligen oder ein Schuldeingeständnis darstellen. Daher sollte erst durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden, ob ein Verstoß vorliegt und sodann ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir vertreten Sie bundesweit. Aufgrund großer Erfahrungswerte in den Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts stehen wir Ihnen mit Sachkunde und Kompetenz zur Seite. Wenden Sie sich an uns. Wir können auch Ihre Abmahnung erfolgreich bearbeiten und die Angelegenheit für Sie günstig, rasch und rechtssicher beilegen.

Wir als Partner an Ihrer Seite:

Unsere Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei ist auf das Wettbewerbsrecht hoch spezialisiert. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles. Diesbezüglich können Sie uns Ihre individuelle Abmahnung der Kanzlei Frönd Nieß Lenzig Leiers oder jeder anderen Rechtsanwaltskanzlei gerne per Email zusenden an unsere Adresse ra@kanzlei-heidicker.de oder Sie rufen uns an: 02307/17062.

Weitere Informationen zu Vertragsstrafenforderungen und Abmahnungen finden Sie auf unserer Homepage www.kanzlei-heidicker.de und unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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