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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen für BVB Merchandising GmbH

Erneut wurde unsere Anwaltskanzlei mit der Verteidigung gegen eine aktuelle BVB Merchandising-Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen beauftragt. Erneut geht es in dem Abmahnschreiben von Anfang Mai um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung.

Unsere Mandantschaft habe, so heißt es, durch das Anbieten von Wandtattoos auf eBay die Markenrechte der BVB Merchandising GmbH verletzt, da sie die Wandtattoos mit den Worten „Borussia Dortmund“ und dem Logo „BVB 09“ beworben habe, ohne dass es sich bei den Wandtattoos um offiziell lizensierte Produkte der BVB Merchandising GmbH handele.

Der BVB Merchandising GmbH stünden daher Unterlassungsansprüche gem. §§ 8 Abs. 1 UWG; 1004 BGB und Schadensersatzansprüche gem. §§ 14 Abs. 6, 15 Abs. 5 MarkenG; 9 UWG; 823 BGB zu.

Geltend gemachte Ansprüche:

- Unterlassungsanspruch

- Auskunft u. a. über folgende Punkte: Hersteller, erzielter Gewinn

- Schadensersatz für Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.531,90 €

Das Auskunftsersuchen dient regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbetrages.

Unser Rat an Sie:


Sollten auch Sie eine solche Abmahnung der BVB Merchandising GmbH erhalten haben, sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht! Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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