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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

JBB Rechtsanwälte Abmahnung für Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

Erneut wurde unsere Rechtsanwaltskanzlei mit der Verteidigung und Bearbeitung einer urheberrechtlichen Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG beauftragt. Unsere Kanzlei wurde in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Mandaten außergerichtlicher und gerichtlicher Art gegen die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG beauftragt.

In dem neuerlichen Abmahnschreiben geht es wieder um den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch das Ausstrahlen des Fernsehprogramms von Sky. Unsere Mandantschaft, Betreiberin einer Gaststätte, habe ein von Sky übertragenes Fußballbundesligaspiel in der Gaststätte ausgestrahlt und damit öffentlich zugänglich gemacht. Da unsere Mandantschaft nicht über ein entsprechendes gewerbliches Sky-Abo („Gaststätten-Vertrag“) verfügte, sei die Ausstrahlung unerlaubt erfolgt und stelle daher eine Urheberrechtsverletzung dar.

Aufgrund des vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem wird ausgeführt, dass der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG auch ein Anspruch auf Schadensersatz zustehe, welcher sich konkret u.a. anhand der Größe der Gaststätte und deren Lage berechne. Vorliegend betrage dieser Schadensersatzbetrag 5.712,00 € - selbst bei einer nur einmaligen Urheberrechtsverletzung. Sodann heißt es in der Abmahnung, dass man bereit sei, sofern unser Mandant ein gewerbliches Sky-Abonnement („Gaststätten-Vertrag“)abschließe, den Schadensersatzbetrag auf 500,00 € zu reduzieren. Sofern kein Vertrag abgeschlossen werde, wolle man gesondert auf unsere Mandantschaft zurückkommen.

Wie kann reagiert werden?

Zunächst ist zu sagen, dass auf eine Abmahnung der vorliegenden Art nicht „auf eigene Faust“ reagiert werden sollte. Dies birgt das Risiko, dass durch Fehler, die einem juristischen Laienunterlaufen könnten, Ihre Verteidigungsposition geschwächt wird. Stattdessen sollten Sie auf fachanwaltliche Beratung vertrauen. Unsere Kanzlei hat bereits in zahlreichen Angelegenheiten gegen Sky erfolgreich verteidigt und Forderungen sogar vollständig zu Fall bringen können. Informationen diesbezüglich finden Sie in unserem Abmahnblog, in dem wir auch über ältere Abmahnungen berichtet hatten, sowie auf unserer Kanzleihomepage.

Gerne stehen wir auch Ihnen als Adressat einer derartigen Abmahnung zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles und nennen Ihnen hierbei auch gerne ganz transparent einen festen Pauschalpreis, zu dem wir Ihr Mandat gerne übernehmen –im gesamten Bundesgebiet.

Woher weiß Sky von der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung?

Diese Informationen hat Sky im Regelfalldurch eine erfolgte Kontrolle erhalten. Hierbei werden Agenturen beauftragt, deren Kontrolleure ausgewählte Lokale überprüfen. Allerdings wissen wir aus vergangenen Mandaten, dass die Kontrollen häufig nicht so eindeutig erfolgt sind. Dies kann auch in Ihrem individuellen Fall einen wichtigen Verteidigungsaspekt darstellen.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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