Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Neue Abmahnung Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute - so sollte reagiert werden

Wurden Sie durch den Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute abgemahnt? Wird Ihnen wettbewerbswidriges Verhalten auf eBay oder anderswo vorgeworfen? In diesem Ratgeberartikel zeigen wir auf, wie in diesen Fällen reagiert werden sollte.

In der neusten uns vorliegenden Abmahnung von Ende Mai wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, auf eBay eine Lampe zum Kauf anzubieten und hierbei mit einer Garantie zu werben, ohne erforderliche Angaben zu Garantiebedingungen zu machen. Dies stelle einen Verstoß gegen § 312d BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9, § 4 Abs. 1 EGBGB und sei gem. § 8 Abs. 2 UWG wettbewerbswidrig. Die Berechtigung des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen folge aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG.

Forderungen:

- Abgabe einer Unterlassungserklärung

- Zahlung einer Abmahnkostenpauschale in Höhe von 142,80 €

Wie sollte reagiert werden?

1. Unterlassungserklärung

Zu der vom Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute vorformulierten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, ist zu sagen, dass diese von Ihnen im Falle einer Abmahnung unserer Auffassung nach nicht abgegeben werden sollte. Zum einen ist diese für Sie nachteilig formuliert, zum anderen stellt diese ein Schuldeingeständnis dar. Stattdessen sollten Sie zunächst einen Rechtsanwalt, der auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert ist - im Idealfall einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz - mit der Überprüfung der Abmahnung beauftragen. Sollte tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegen, sollte sodann ggf. eine modifizierte, d.h. abgewandelte Unterlassungserklärung ohne pauschale Vertragsstrafe abgegeben werden.

2. Abmahnkostenpauschale

Auch die geforderte Abmahnkostenpauschale in Höhe von 142,80 € sollte nicht ohne vorherige anwaltliche Überprüfung der gesamten Angelegenheit gezahlt werden. Ein Fachanwalt sollte zudem überprüfen, ob die Pauschale dem Grunde und der Höhe nach angemessen ist.

Unser Rat an Sie:

Sofern Sie ebenfalls eine Abmahnung des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute erhalten haben, zögern Sie nicht, unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz zu kontaktieren. Wir haben bereits eine Vielzahl an wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet und verfügen über entsprechende Erfahrung. Zudem sind alle in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und als solche auf das Wettbewerbsrecht höchst spezialisiert.

Kontaktieren Sie uns daher gerne per Telefax, Email oder Telefon. Wir bieten Ihnen zunächst eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer individuellen Abmahnung. Erst danach können Sie sich entscheiden, ob Sie unsere Kanzlei zum festen Pauschalpreis beauftragen möchten.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.