Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Forderungsschreiben von Rhein Inkasso im Auftrag der Trak Music KG erhalten?

Sind Sie ebenfalls Adressat eines Forderungsschreibens von Rhein Inkasso aus Mannheim im Auftrag der Trak Music KG? Sodann sollten Sie nicht ohne anwaltliche Überprüfung der Gesamtangelegenheit den geforderten Betrag zahlen. Wie Sie stattdessen reagieren sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeberartikel.

Einem unserer Mandanten wurde aktuell ein solches Forderungsschreiben zugestellt, in dem ein Gesamtbetrag in Höhe von 558,06€ gefordert wird. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:

- 390,00 € Hauptforderung wegen einer urheberrechtlichen Abmahnung (Filesharing)

- 97,86 € Verzugszinsen

- 70,20 € Inkassokosten

Unser Mandant war im Jahr 2011 wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden (Filesharing). Hierauf hatte unser damals noch nicht durch unsere Kanzlei vertretene Mandant keine Zahlung geleistet. Nun wurde die Forderung an die Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH (Inkassobüro) übertragen.

Welche Verteidigungsoptionen bestehen?

Die Reaktionsmöglichkeiten reichen von der konsequenten Zurückweisung aller Ansprüche bis hin zu einer gütlichen vergleichsweisen Einigung. Hierbei sind u.a. die folgenden Verteidigungsoptionengrundsätzlich denkbar:

- Einrede der Verjährung

- Angriff der ursprünglichen Abmahnung

- Sachverhaltsaufklärung zur ursprünglichen Abmahnung

- Vergleichsweise Erledigung

Keinesfalls sollten Sie selbständig auf das Abmahnschreiben reagieren. Durch die Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt lässt sich die Angelegenheit rechtssicher, rasch und möglichst kostengünstig reagieren.

Unsere Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei ist auf das Wettbewerbsrecht hoch spezialisiert. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles. Diesbezüglich können Sie uns Ihre individuelle Abmahnung gerne per Email zusenden an unsere Adresse oder Sie rufen uns an: 02307/17062.

Weitere Informationen zu Vertragsstrafenforderungen und Abmahnungen finden Sie auf unserer Homepage www.kanzlei-heidicker.de und unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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