Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Neue VDAK-Abmahnung – Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.

Erneut verteidigt unsere Kanzlei gegen eine Abmahnung des VDAK (Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.). Erneut geht es um das Werben mit einer Herstellergarantie ohne Auflistung der exakten Garantiebedingungen auf eBay, welches gem. § 312d BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9, § 4 Abs. 1 EGBGB wettbewerbswidrig sei und erneut wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 142,80 € Aufwendungsersatz verlangt.

Wer ist der VDAK?

Der VDAK ist ein eingetragener Verein, der sich in seiner Satzung der „Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ verpflichtet hat. Die Berechtigung zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen folge aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG.

Was wird verlangt?

Neben der Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 142,80 € wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung sollte jedoch in dieser Form nicht abgegeben werden, da sie eine pauschale Vertragsstrafenregelung beinhaltet.

Wie sollte stattdessen reagiert werden?

Sofern ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nach vorheriger Überprüfung Ihrer konkreten Abmahnung zu dem Schluss gelangen sollte, dass tatsächlich ein Verstoß gegen die genannten Normen vorliegt, sollte ggf. eine modifizierte, d.h. abgewandelte Unterlassungserklärung abgegeben werden, in der für den Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung keine pauschale Vertragsstrafe festgesetzt wird.

Wenden Sie sich an unsere Kanzlei – wir sind Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und haben bereits zahlreiche Abmahnungen des VDAK erfolgreich bearbeitet und hiergegen verteidigt. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Senden Sie uns hierzu Ihre Abmahnung gerne per Mail zu oder rufen Sie uns an.

Zusätzlich bieten wir einen interessanten AGB-Update-Service für Onlinehändler an:

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