Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

ATGB-Abmahnung Kanzlei Lentze Stopper für Deutscher Fußball-Bund (DFB)

Wurden Sie von der Kanzlei Lentze Stopper im Auftrag des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) abgemahnt? Es geht in einer aktuellen Abmahnung, in der unsere Kanzlei mit der Verteidigung beauftragt wurde, um einen möglichen Verstoß gegen die ATGB des DFB.

Sachverhalt:

Unser Mandant habe über eBay Tickets zum DFB-Pokalendspiel in Berlin zum Kauf angeboten, obwohl dies in den ATGB (im Rechtssinne: AGB’s) untersagt worden sei. Den ATGB habe unser Mandant beim ursprünglichen Ticketkauf beim DFB zugestimmt. Gegen die folgenden Bestandteile der ATGB sei ein Verstoß festgestellt worden:

- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos

- Die ATGB wurden nicht abgebildet

- Das Ticket ist öffentlich bei eBay angeboten worden

Forderungen:

- Abgabe einer Unterlassungserklärung

- Kostenerstattung Pauschalbetrag 250,00 €

Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Sodann sollten Sie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen könnte. Sie sollten eine Abmahnung jedoch auch nicht ignorieren, da ansonsten gerichtliche Schritte drohen könnten.

Stattdessen ist es ratsam, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So kann weiterer Schaden abgewendet werden und die Angelegenheit rechtssicher beigelegt werden.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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