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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

ATGB-Abmahnung Becker Haumann Mankel Gursky für 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

Wenn Sie ebenso wie einer unserer Mandanten eine aktuelle Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA erhalten haben, sollten Sie die folgenden Ratschläge beachten:

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung

- Zahlen Sie keine geforderten Beträge

Folgendes war in der uns aktuell vorgelegten Abmahnung geschehen:

Unsere Mandantschaft hatte über die Ticketplattform Viagogo mehrere Tickets zu Spielen des 1. FC Köln angeboten und hiermit – so der Vorwurf der Abmahnung – gegen die ATGB des FC Köln verstoßen.

Was sind ATGB?

Die sogenannten ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen für Heimspiele) stellen in rechtlicher Hinsicht Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der Ersterwerber beim Kauf der Tickets bei dem Fußballverein akzeptiert haben muss. In den ATGB werden diverse Regelungen bezüglich Ticket-Ankauf und –Verkauf getroffen. In der Ziffer 11 der ATGB des FC Köln heißt es so beispielsweise:

„Die durch den Ticket-Vertrag erworbenen Nutzungsrechte des Kunden dürfen (…) insbesondere nicht zu einem höhen als dem Verkaufspreis des 1. FC Köln (weiterveräußert werden).“

Gegen diesen Passus soll unser Mandant durch das Anbieten der Tickets verstoßen haben. Konkret wird ihm der höhere Verkaufspreis, sowie eine fehlende Abbildung der ATGB und das generelle öffentliche Anbieten bei Viagogo vorgeworfen. Aufgrund dieser Verstöße wurde unser Mandant durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky abgemahnt und zu Folgendem aufgefordert:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Kostenerstattung in Form eines Pauschalbetrages i.H.v. 250,00 €

Die Unterlassungserklärung, die durch die Anwälte des 1. FC Köln formuliert wurde, stellt unserer Auffassung nach ein Schuldeingeständnis dar und sollte daher nicht unterzeichnet werden. Jedoch sollte die Abmahnung auch nicht ignoriert werden, da ansonsten einerseits gerichtliche Schritte, andererseits eine Ticketsperre durch den 1. FC Köln drohen könnte.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat in der Vergangenheit bereits eine hohe vierstellige Zahl an Ticket-Abmahnungen der vorliegenden Art – nicht nur im Auftrag des 1. FC Köln, sondern zahlreicher Bundesligavereine – erfolgreich bearbeitet und entsprechende Erfahrungswerte. Unser Ziel war dabei stets die rasche, rechtssichere und möglichst kostengünstige Erledigung, welche durch eine Reduzierung des Pauschalbetrages realisiert werden konnte.

Sollten Sie ebenfalls abgemahnt werden, steht Ihnen unsere Kanzlei kompetent zur Seite. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung, rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine Email.

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