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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Aktuelle markenrechtliche Abmahnung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche“)

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz wurde ganz aktuell mit der Verteidigung gegen eine markenrechtliche Abmahnung der Porsche AG beauftragt. In der Abmahnung geht es um dievermeintliche Verletzung von Markenrechten an den Zeichen „Porsche“, „Panamera“, „Cayenne“, „Boxster“, „Caymann“, „Macan“ und „911“.

Zum Sachverhalt:

In der Abmahnung heißt es, unsereMandantschaft biete auf der Internethandelsplattform eBay LED Einstiegsbeleuchtungen an und bewerbe diese mit den Marken „Porsche“, „Panamera“,„Cayenne“, „Boxster“, „Caymann“, „Macan“ und „911“, ohne dass es sich bei den Einstiegsbeleuchtungen tatsächlich um originale Porsche-Produkte handele. Daher stelle die Verwendung der o.g. Markenzeichen eine Markenrechtsverletzung i.S.d. Markengesetzes dar und sei zu unterlassen.

Forderungen:

- Sofortige Unterlassung

- Abgabe einer Unterlassungserklärung

- Auskunft, u.a. über die Anzahl der verkauften Produkte

- Vernichtung

Vorsicht - Unterlassungserklärung:

Der Abmahnung ist eine vorformulierteUnterlassungserklärung beigefügt, in der für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese eine Vertragsstrafe in Höhe von 7.500,00 € festgeschrieben wird. Wir raten davon ab, eine Unterlassungserklärung mit pauschaler Vertragsstrafenregelung abzugeben. Stattdessen sollte, wenn tatsächlich ein Verstoß vorliegt, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Folgende Grundlegen sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten?Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose ErsteinschätzungIhres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnungauch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtlicheVertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenndie Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellenAbmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unterwww.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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