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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen GmbH

Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt im Auftrag der Bayer 04 Leverkusen GmbH wegen Ticketverkauf auf Viagogo ab – Abmahnung vom 03.07.2017

Eine aktuelle Abmahnung der Bayer 04 Leverkusen GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky aus Dortmund vom 03.07.2017 ist aktuell Gegenstand einer auf uns lautenden Mandatierung.

Unserer Partei wird im Abmahnschreiben vorgeworfen, über die Internethandelsplattform viagogo Karten des Spiels Bayer Leverkusen gegen den 1. FC Köln zum Kauf angeboten und somit gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Bayer 04 Leverkusen GmbH verstoßen zu haben. Gegen folgende Bestandteile der ATGB habe unsere Mandantschaft verstoßen:

- Fehlende Abbildung der ATGB

- Öffentliches Anbieten von Fußballtickets über die Plattform viagogo.de

In dem Abmahnschreiben wird eine Kostenpauschale von 25,00€ geltend gemacht.

Zudem wird zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Strafbewehrung gefordert.

Verteidigungsoption:

Achtung! Keinesfalls sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. In vielen uns bekannten Fällen werden mit dem Verkauf von Eintrittskarten erhebliche Gewinne erzielt. So gilt es zu verhindern, dass ein solcher Gewinn vom Adressaten einer solchen Abmahnung als Schaden eingefordert wird.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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