Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Ido Interessenverband vom 03.07.2017

Abmahnung durch den Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Erneut wurde uns das Mandat zur Verteidigung gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverbandes für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erteilt.

In der Abmahnung vom 03.07.2017 werden unserer Mandantschaft als gewerblicher eBay Händler folgende Wettbewerbsverstöße vorgeworfen:

  • Keine Verlinkung zur Online- Streitschlichtungsplattform (OS- Plattform)
  • Unzulässige Versandkostenklauseln

Aufgrund der gerügten Wettbewerbsverstöße wird die Zahlung einer Kostennote von 232,05€ gefordert und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Wie soll ich mich verhalten?

Eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung dürfen Sie nicht ignorieren! Im Falle dass die gesetzte Frist abläuft drohen kostenintensive Einstweilige Verfügungen. Sie sollten daher innerhalb der Frist reagieren!

Unterzeichnen Sie keinesfalls ungeprüft die Unterlassungserklärung. Diese sollte durch einen Fachanwalt im gewerblichen Rechtschutz abgeändert werden, da Sie sich ansonsten im Falle der Zuwiderhandlung zu einer Vertragsstrafe von 3.000,00€ verpflichten.

Rechtssicherheit!

Erfahrungemäß sollte der Onlineauftritt auf weitere Wettbewerbsverstöße kontrolliert werden, um weitere kostenträchtigere Abmahnungen zu verhindern. Gerne sind wir Ihnen hierbei als Fachanwaltskanzlei für den gewerblichen Rechtschutz behilflich.

  • Ihr Vorteil:
  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Sehen Sie auch unser Ratgebervideo:

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de">ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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