Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Neue Abmahnung Rechtsanwalt Levent Göktekin im Auftrage der Akberlin Sales UG

Unsere Kanzlei hat Kenntnis über eine neuerliche Abmahnung des Rechtsanwalts Herrn Levent Göktekin im Auftrage der Akberlin Sales UG erlangt.

In der Abmahnung vom 07.07.2017 wird dem Adressaten vorgeworfen, auf der Internethandelsplattform eBay Kfz- Schlüssel bzw. Kfz- Schlüsselgehäuse über einen privaten Account anzubieten und hierbei aufgrund einer tatsächlichen gewerblichen Eigenschaft gegen folgende Vorschriften zu verstoßen:

  1. Fehlende Belehrung über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht
  2. Fehlende Angaben zur Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG

Was fordert die Gegenseite?

Neben der Zahlung von Rechtsverfolgungskosten nach einem Streitwert von 15.000€ in Höhe von 865,00 Euro wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Der Abmahnung liegt wie üblich auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung anbei, welche Sie jedoch aus unserer Sicht nicht ungeprüft unterzeichnen sollten.

Abgrenzung privates vs. gewerbliches Handeln

Gerade private Anbieter laufen über Handelsplattformen wie eBay immer wieder Gefahr gegen Vorschriften des UWG zu verstoßen. Ob ein privater Händler bereits als gewerblicher Händler einzustufen ist hängt nach der Rechtsprechung von verschiedenen Faktoren ab:

1.Anzahl der verkauften Artikel bezogen auf einen bestimmten Zeitraum

2.Verkauf von gleichartigen Waren in großer Anzahl

3.Verkauf von Neuwaren

4.Ankauf und Verkauf von Neuwaren oder Gebrauchtwaren

In vielen Fällen ist den „privaten“ Anbietern überhaupt nicht klar, dass Sie mit Ihren Angeboten gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen! Umso größer ist der Schock bei Erhalt einer solchen Abmahnung.

Was Sie tun sollten, wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Gerne unterstützen wir Sie in Ihrem Fall und geben Ihnen ggfs. auch Hilfestellung bei der Umstellung ihrer Verkaufstätigkeit in ein wettbewerbskonformes gewerbliches Handeln.

Ratgebervideo:

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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