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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei absengeranwaelte im Auftrag der GamesTrade UG

Einer unserer Mandanten legte uns aktuell eine Abmahnung der Kanzlei absengeranwaelte vor, in der diverse Wettbewerbsverstöße auf eBay gerügt werden.

Sachverhalt:

Unser Mandant sei, ebenso wie die GamesTrade UG, auf eBay als Händler tätig und stehe daher im Wettbewerbsverhältnis zur GamesTrade UG. Der folgende Wettbewerbsverstoß sei in den Angeboten unserer Mandantschaft entdeckt worden: Kein Link zur OS-Streitschlichtungsplattform

Das Fehlen des Links sei als Wettbewerbsverstoß zu werten und löse daher die folgenden Ansprüche aus:

-Unterlassungsanspruch

-Kostenerstattungsanspruch Anwaltskosten i.H.v. 897,74 €

Der Unterlassungsanspruch wird regelmäßig durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt. Hierbei sollte jedoch keinesfalls eine Abgabe durch einen juristischen Laien erfolgen, da Unterlassungserklärungen oftmals als Schuldeingeständnis gewertet werden können. Stattdessen sollten Sie unbedingt fristwahrend Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen, der Ihre Abmahnung sodann prüfen wird und mit Ihnen die weiteren Schritte bespricht und gemeinsam gehen wird.

Sie sollten eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren! Dann könnte die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügungoder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts,des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

-Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

-Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

-Bundesweite Vertretung

-Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unsererKanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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