Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Plattfuss Vertriebs GmbH durch Kanzlei Meidert & Kollegen- „Bud Spencer“

Ganz aktuell wurde unsere Kanzlei wieder einmal mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Meidert & Kollegen, ausgesprochen im Namen der Plattfuss Vertriebs GmbH, beauftragt. Es geht, wie bislang auch, um den Vorwurf einer Urheber- und Markenrechtsverletzung an dem Namen „Bud Spencer“.

Sachverhalt:

In der Abmahnung heißt es, dass die Plattfuss GmbH die Befugnis habe, gegen widerrechtliche Verwendungen des Bildes von Bud Spencer vorzugehen. Auf der Webseite unseres Mandanten seien drei Bilder von Bud Spencer zum Kauf angeboten worden, ohne dass hierfür eine Einwilligung vorgelegen habe. Dies stelle eine Urheber- und Markenrechtsverletzung dar.

Geltend gemachte Ansprüche:

- Unterlassungsanspruch

- Schadensersatz für Rechtsanwaltskosten i.H.v. 413,90 €

Unser Rat an Sie:

Sofern Sie ebenfalls abgemahnt wurden, sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht! Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

In vielen Fällen lassen sich durch die Beauftragung eines spezialisieren Rechtsanwaltes die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Für eine kostenlose und völlig unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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