Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Waldorf Frommer: Abmahnung für Warner Bros. – „Supergirl“ & „The Flash“

Unsere Anwaltskanzlei wurde mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragt. Gerügt werden Urheberrechtsverletzungen an Folgen der TV-Serien „Supergirl“ und „The Flash“.

In der vergangenen Woche wurde unsere Kanzlei bereits vermehrt mit der Verteidigung gegen Abmahnungen von Waldorf Frommer beauftragt. In der neusten Abmahnung geht es um Urheberrechtsverletzungen an den oben genannten TV-Folgen. Unserem Mandantenwird insoweit vorgeworfen, die TV-Folgen über eine Online-Tauschbörse unerlaubter Weise öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Hierin liege eine Urheberrechtsverletzung.

Geltend gemachte Forderungen:

- Abgabe einer Unterlassungserklärung

- Zahlung von 1.115,00 € für Schadensersatz und Rechtsverfolgung

Wie sollte bei Erhalt einer derartigen Abmahnung reagiert werden?

Eine Abmahnung sollten Sie keinesfalls selber beantworten oder gar ignorieren. Hierdurch würden der Gegenseite gerichtliche Schritte möglich. Jedoch ist auch unbedingt davon abzuraten, die vorformulierte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung als Anhang beigefügt ist, in dieser Form abzugeben. Hierdurch könnte ein Schuldeingeständnis abgegeben werden.

Hören Sie auch bitte nicht auf Ratschläge in Foren. Häufig lesen wir, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung in modifizierter Form genüge. Dem ist nicht so. Die Kanzlei Waldorf Frommer ist für ihre Klageverfahren bekannt. Auch wenn Sie vielleicht sogar mehrere Jahre nichts hören, bedeutet dies nicht, dass dieSache ausgestanden ist.

Sofern Sie ebenfalls eineAbmahnung, einen Mahnbescheid, oder sogar einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren imBereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrundeinschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung undBetreuung

- Kostentransparenz von Anfang an undfaires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kurze kostenlose EinschätzungIhres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Siekostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird fürdie außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist unsfür unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unseremAbmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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