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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Gutsch Schlegel Rechtsanwälte für Global Merchandising Services Ltd. - „Motörhead“ „Lemmy Kilmister“

Am 18.08.2017 wurden wir mit der Verteidigung gegen eine markenrechtliche Abmahnung der Gutsch Schlegel Rechtsanwälte im Auftrag der Global Merchandising Services Ltd. beauftragt.

Der Vorwurf in der Abmahnung vom 16.08.2017 beinhaltet eine Markenrechtsverletzung durch den Verkauf von Aufklebern im Internet, die mit der Bezeichnung „Lemmy Kilmister“ und „Motörhead“ und einem Bildnis des Frontmannes Lemmy Kilmister versehen gewesen sein sollen. Daraufhin wird die Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 2.073,90 € gefordert.

Zudem wird Auskunft über die Anzahl der verkauften Produkte gefordert. Dies dient dem Zweck der Vorbereitung eines noch zu beziffernden Schadensersatzes, wobei in der Abmahnung bereits von einem Betrag in Höhe von 2.500,00€ die Rede ist.

Nehmen Sie die Abmahnung in jedem Fall ernst! Das Ignorieren einer solchen Abmahnung kann kostenträchtige Einstweilige Verfügungen nach sich ziehen.

Sollte der Vorwurf zu treffen, raten wir über einen fachkundigen Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, da die vorformulierte Abmahnung aus unserer Sicht nachteilig für Sie formuliert ist.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de">ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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