Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky wegen Ticketverkauf auf eBay vom 15.08.2017

Nach Start der aktuellen Bundesligasaison 2017/2018 erreichen unsere Kanzlei wieder täglich Anfragen von Betroffenen, die wegen eines Angebotes von Tickets im Internet kostenpflichtige Abmahnschreiben erhalten haben.

Im heutigen Artikel berichten wir über eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA vom 15.08.2017.

Über die Internethandelsplattform eBay hat unser Mandant 2 Einzelkarten für das Supercup Spiel zwischen Borussia Dortmund und dem FC Bayern München zum Verkauf angeboten.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, dass er gegen folgende Bestandteile der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verstoßen haben soll:

  • Fehlende Abbildung der ATGB
  • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
  • Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) zum Kauf angeboten, weitergegeben oder veräußert

Bekanntermaßen wird auf den Punkt 6 Absatz 2 und 5 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verwiesen, der neben u.a. dem Verbot der privaten Weitergabe mit der Absicht, das Ticket zu einem wesentlich höheren Preis als dem, der auf dem Ticket angegeben ist anzubieten oder zu veräußern für den Fall der Zuwiderhandlung auch eine Vertragsstrafe vorsieht.

Unsere Mandantschaft wird in Folge dessen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrags in Höhe von 250,00 € verlangt.

Ratschlag!

Vermeiden Sie es zunächst, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Lassen Sie sich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten, ob Ihre Abmahnung tatsächlich berechtigt ist. In einigen Fällen lässt sich der Vorwurf rechtswirksam zurückweisen. Sofern die Abmahnung berechtigt sein sollte, kann in vielen Fällen eine gütliche Einigung mit der Gegenseite erzielt werden.

Sehen Sie auch unser Ratgebervideo:

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Deher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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