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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Rechtsanwalt Volker Jakob Abmahnung für Frau Yvonne Fiedler

Eine aktuelle Abmahnung des Rechtsanwalts Volker Jakob im Auftrag der Frau Yvonne Fiedler aus Gotha liegt uns aktuell zur Bearbeitung vor. In dem Schreiben geht es um vermeintliche Wettbewerbsverstöße auf eBay.​

Verstöße:

Frau Yvonne Fiedler habe festgestellt, dass in den eBay-Angeboten unserer Mandantschaft folgender Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen würde:

​- Fehlende Angaben gemäß der Textilkennzeichnungsverordnung zu Fasern/Bestandteilen von Textilien

​Das Fehlen dieser Angaben stelle einen Wettbewerbsverstoß gem. § 3a UWG dar und sei daher wettbewerbswidrig.

​Ansprüche, die geltend gemacht werden:

- Unterlassungsanspruch (§ 97 Abs. 1 UrhG)

- Rechtsanwaltskostenerstattungsanspruch in Höhe von 1.171,67 €

​Unterlassungserklärung:

In der vorformulierten Unterlassungserklärung ist für den Fall einer zukünftigen Zuwiderhandlung eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 € vereinbart. Diese Art der pauschalen Vertragsstrafenregelung ist unserer Auffassung nach nachteilig und sollte nicht abgegeben werden. Vielmehr sollte der sogenannte „Hamburger Brauch“ angewandt werden. Hierbei würde im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung die Vertragsstrafe individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall von einem Gericht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden.

​Unsere Einschätzung zur Abmahnung:

Für das Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes wäre es vonnöten, dass zwischen dem Abgemahnten und dem Abmahnenden ein sogenanntes „Wettbewerbsverhältnis“ besteht. Es ist also zu klären, ob die beiden Parteien sich als Marktteilnehmer gegenüber stehen, sprichwörtlich also als Konkurrenten/Wettbewerber anzusehen sind. Nur wenn dies so ist, kann ein Wettbewerbsverstoß überhaupt vom Abmahnenden geltend gemacht werden.

​Wie sollte reagiert werden bei Erhalt einer Abmahnung?

Nehmen Sie Kontakt zu einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz vor! Dieser kann Ihre Abmahnung überprüfen und Ihnen kompetent und rechtssicher weiterhelfen. Wir bieten unseren Mandanten und/oder Interessenten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. So erfahren Sie bereits vor einer etwaigen Beauftragung, wie wir Ihren Sachverhalt einschätzen und welche Erfolgsaussichten Sie haben. Selbstverständlich nennen wir Ihnen hierbei auch einen transparenten und fairen Pauschalpreis, zu dem wir Sie vertreten würden.

​Sind Sie Rechtsschutzversichert?

Sehr gerne übernehmen wir die Kostendeckungsanfrage und Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sofern diese die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt, entstehen Ihnen - außer einer etwaigen Selbstbeteiligung - dann keinerlei Kosten für unsere Tätigkeit.

​Wo finden Sie weitere Informationen über unsere Kanzlei?

Auf unserer Kanzleihomepage, in unserem Abmahnblog oder auf unseren Anwalt.de-Profil.

Homepage: www.kanzlei-heidicker.de

Abmahnblog: www.abmahnblog-heidicker.de

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