Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Hannover 96 Ticket-Abmahnung durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

Die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky versendet wieder Abmahnung im Auftrag der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, in denen es um einen vermeintlichen Verstoß gegen ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) geht. Aktuell verteidigen wir gegen eine Abmahnung, in der es darum geht, dass unser Mandant über eBay Kleinanzeigen Tickets zu Spielen von Hannover 96 zum Kauf angeboten habe.

Konkrete Vorwürfe:

- Fehlende Abbildung der ATGB

- Öffentliches Angebot bei eBay Kleinanzeigen

- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans

Forderungen der Gegenseite:

Unsere Mandantschaft wird zunächst zur Abgabe der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 250,00 € verlangt.

Wie sollte reagiert werden?

Bei Erhalt einer Abmahnung sollte nicht „auf eigene Faust“ gehandelt werden. Stattdessen raten wir dringend dazu, Kontakt zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei aufzunehmen. Hierdurch kann die Angelegenheit rechtssicher und möglichst kostengünstig beendet werden. Die durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigelegt ist, ist oftmals nachteilig formuliert und kann ein Schuldeingeständnis darstellen. Daher sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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