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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky für SV Werder Bremen

Wir wurden kürzlich mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Fußballticket-Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG beauftragt. Wie in solchen Ticket-Abmahnungen immer geht es wieder um einen vermeintlichen Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) von Werder Bremen.

Der Verstoß liege darin, dass unsere Mandantschaft Tickets zu Spielen von Werder Bremen auf eBay zum Kauf angeboten habe. Der private Weiterverkauf über eBay sei aber gemäß der ATGB nicht erlaubt. Konkret werden folgende Verstöße beanstandet:

- Fehlende Abbildung der ATGB

- Unautorisierte Nutzung des Stadionplans

- Angebotspreis über 15 % über dem Originalpreis

Forderungen:

Die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky fordern unsere Mandantschaft aufgrund der oben genannten Verstöße dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierdurch würde sich unsere Mandantschaft dazu verpflichten, im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe an Werder Bremen zu zahlen.

Des Weiteren wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € gefordert, der u.a. auch Schadensersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten beinhaltet.

Abmahnung erhalten? Unsere Verhaltenstipps:

- Keinerlei Kontakt zum gegnerischen Anwalt

- Bezahlen Sie keine Beträge

- Unterschreiben Sie keine Dokumente

Stattdessen:

Nehmen Sie Kontakt zu einer Rechtsanwaltskanzlei auf, die bereits Erfahrung mit ATGB-Abmahnungen hat. So wird die Angelegenheit rechtssicher beendet und es ist auch in vielen Fällen eine zum Teil starke Kostenreduzierung möglich.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bereits in zahlreichen Mandaten gegen Fußballbundesligavereine verteidigt, die eine Abmahnung wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB ausgesprochen haben.

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Kostentransparenz von Anfang an ist uns sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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