Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e. V. vom 13.09.2017

Durch einen unserer Mandanten, einen Weinhändler, wurde uns eine aktuelle Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e. V. vorgelegt.

Die Abmahnung vom 13.09.2017 beinhaltet den Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens über einen gewerblichen Onlineshop, über den Wein verkauft wird.

Gegenstand der Abmahnung sind vermeintlich Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung, genauer gesagt wegen Verstößen gegen Artikel 14 Abs. 1 litt. a LMIV. Unserem Mandanten, einem Weinhändler, wird vorgeworfen hierbei erforderliche Pflichtinformationen im Rahmen seines Onlineshops nicht vorgehalten zu haben.

Konkret soll es sich dabei um einen Verstoß gegen Artikel 9 Abs. 1 litt. c LMIV handeln, wonach eine konkrete Allergenkennzeichnung verpflichtend ist. In Verbindung mit Anhang II. der LMIV muss hierbei auf allergieauslösende Stoffe hingewiesen werden. Insbesondere sind im Anhang 2 Nr. 2 explizit sogenannte Sulfite genannt.

Es wird eine strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus wird zur Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 243,95 Euro aufgefordert.

Ruhe bewahren!

Bewahren Sie die Ruhe und lassen Sie die Abmahnung anwaltlich überprüfen. Keinesfalls sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form unterzeichnen. Wichtig ist zudem, dass die gerügten Verstöße rechtsicher abgestellt werden.

Gerne beraten wir Sie in Ihrem Einzelfall.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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