Oops, wer hat das Formular gegessen?

Eine erneute Ticket-Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist Gegenstand eines aktuellen Mandates in unserer Kanzlei. Hierin fordern die Rechtsanwälte Becker Haumann insgesamt 1.524,40 €.

In dem Abmahnschreiben heißt es, unsere Mandantschaft habe über eBay in 9 Fällen Tickets zu Spielen des BVB zum Kauf angeboten, obwohl der private Weiterverkauf über eBay in den ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) ausdrücklich nicht erlaubt werde. Konkret habe unsere Mandantschaft gegen die folgenden Einzelbestandteile der ATGB verstoßen:

- ATGB wurden nicht abgebildet

- Verkaufspreis um über 15 % höher als Originalpreis

- Unautorisierte Nutzung der Abbildung des Sitzplans

- Öffentliches Angebot in nicht autorisierter Plattform

Was fordert der BVB?

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung von insgesamt 1.524,40 € gefordert. Dieser Betrag gliedert sich wie folgt auf:

- Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.024,40 €

- Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € gem. Ziff. 8 ATGB

Wie sollte bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?

Eine Abmahnung sollte vom Empfänger nicht ignoriert werden. Dies ist der denkbar schlechteste Weg. Denn die Gegenseite wird dann aller Voraussicht nach gerichtlich gegen den Abgemahnten vorgehen – Folge wären höhere Kosten. Sie sollten vielmehr unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir gegen zahlreiche Abmahnungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA verteidigt und kennen daher die Gegenseite bereits sehr gut.

Sollte ich den geforderten Betrag einfach bezahlen?

Nein! Unsere Erfahrung zeigt, dass die in einer Abmahnung geforderten Beträge deutlich überhöht sind und meist um etwa 50 % reduziert werden können. Daher sollten Sie unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und den geforderten Betrag zunächst nicht bezahlen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.