Oops, wer hat das Formular gegessen?

Eine neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wurde unserer Kanzlei kürzlich zur Überprüfung und Verteidigung vorgelegt. Wenn Sie ebenfalls abgemahnt wurden, sollten Sie unseren Ratgeberartikel lesen.

In der uns aktuell vorgelegten Abmahnung werden folgende vermeintliche Wettbewerbsverstöße in einem eBay-Angebot gerügt:

- Werbung mit der Klausel „Standartversand ist nicht versichert oder nachverfolgbar -erfolgt auf eigenes Risiko“

- Fehlender Link zur OS-Plattform

- Fehlende Belehrung über Speicherung des Vertragstextes

Unsere Mandantschaft wird aufgrund der oben genannten Verstöße zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Des Weiteren wird von unserer Mandantschaft die Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro verlangt.

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten? Dann beachten Sie folgende Grundregeln:

- Notieren und beachten Sie die in der Abmahnung gesetzte Fristen

- Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf

- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Von der Abgabe der durch die Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärung raten wir ab. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist als solcher auf das Gebiet des Wettbewerbsrechts hoch spezialisiert und für Sie daher der richtige Ansprechpartner.

Die in unserer Rechts- und Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwälte beraten Sie gerne! Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung. Erst danach entscheiden Sie, ob wir für Sie tätig werden sollen. Sodann steht Kostentransparenz für uns an oberster Priorität.

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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