Oops, wer hat das Formular gegessen?

Erneut wurde unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz mit der Verteidigung gegen eine markenrechtliche Abmahnung der Gutsch Schlegel Rechtsanwälte im Auftrag der Global Merchandising Services Ltd. beauftragt.

Der Vorwurf in dem Abmahnschreiben beinhaltet eine Markenrechtsverletzung durch den Verkauf von T-Shirts auf der Internethandelsplattform Dawanda. Konkret lautet der Vorwurf, dass unsere Mandantschaft ein T-Shirt angeboten habe, dass das Bildniss des Frontmanns der Band „Motörhead“, Herrn Ian Fraser „Lemmy“ Kilmister zeige. Durch die Verwendung eines nicht von der Global Merchandising Services Ltd. als Inhaber der Merchandising-Rechte lizensierten Zeichens/Bildnisses seien die ausschließlichen Rechte der Global Merchandising Services Ltd. verletzt.

Forderungen:

- Abgabe einer Unterlassungserklräung

- Herausgabe aller abgemahnten Produkte

- Auskunftserteilung, u.a. über erzielten Gewinn

- Erstattung Ermittlungskosten i.H.v. 100,00 €

- Erstattung Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.973,90 €

Unser Rat an Sie:

Nehmen Sie die Abmahnung in jedem Fall ernst! Das Ignorieren einer solchen Abmahnung kann den Erlass einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung nach sich ziehen.

Wir raten daher zu einer Beratung und Überprüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Sollten die Vorwürfe zutreffen, sollte dieser sodann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, da die vorformulierte Abmahnung aus unserer Sicht nachteilig für Sie formuliert ist.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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