Oops, wer hat das Formular gegessen?

Wir bearbeiten neuerlich eine aktuelle Abmahnung der BVB Merchandising GmbH, welche durch die Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen ausgesprochen wurde. In der Abmahnung geht es um eine vermeintliche Markenrechtsverletzung an den Marken „BVB“ und „Borussia Dortmund“.

Konkret soll unsere Mandantschaft, so der Vorwurf, Schlüsselanhänger auf der Plattform eBay Kleinanzeigen zum Kauf angeboten haben und diese mit den Worten „BVB“ und „Borussia Dortmund“ beworben haben. Da es sich bei den Produkten jedoch nicht um offiziell lizensierte BVB-Fanprodukte handele, liege eine Markenrechtsverletzung gem. §§ 14, 15 Markengesetz vor.

Geltend gemachte Ansprüche:

- Unterlassungsanspruch gem. §§ 14 Abs. 5, 15 Abs. 4 MarkenG

- Schadensersatzanspruch gem. §§ 14 Abs. 6, 15 Abs. 5 MarkenG

- Auskunftsanspruch gem. § 19 MarkenG

- Rechtsanwaltskostenerstattungsanspruch gem. §§ 683 S. 1, 677, 670 BGB

Was bedeuten die einzelnen Ansprüche?

Mit Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs fordert die Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Hierin würde sich der Unterzeichner dazu verpflichten, eine Handlung künftig zu unterlassen und im Falle eines Verstoßes eine Vertragsstrafe zu zahlen. Der Auskunftsanspruch, der u.a. Anzahl der verkauften Produkte und erzielter Gewinn beinhaltet, dient zur genauen Bezifferung des Schadensersatzanspruches.

Abgemahnt - was tun?

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH erhalten haben sollten, raten wir davon ab, die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen! Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und ist nach unserer Auffassung nachteilig formuliert. Sie sollten die Abmahnung jedoch auch auf keinen Fall ignorieren! Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Was Sie stattdessen tun sollten:

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Bleiben Sie ruhig!

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie die beigefügten Unterlassungserklärung nicht

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund unserer großen Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz bereits zu Beginn

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns und unseren Mandanten Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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