Oops, wer hat das Formular gegessen?

Eine neuerliche Abmahnung im Namen der VfL Wolfsburg Fußball GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky wegen vermeintlicher Verstöße gegen ATGB beim Weiterverkauf von Tickets liegt uns aktuell zur Bearbeitung vor.

Gegen die folgenden Bestandteile der ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) habe unser Mandant beim Anbieten von Fußballtickets auf eBay Kleinanzeigen verstoßen:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet

- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans

- Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen zum Kauf angeboten

Forderungen:

- Abgabe einer Unterlassungserklärung

- Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 250,00 €

Was ist eine Unterlassungserklärung?

In einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichner, die dort benannte Handlung zukünftig nicht mehr vorzunehmen und für den Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe an den Abmahnenden zu zahlen. Da eine Unterlassungserklärung eine sehr lange Gültigkeit hat, sollte sie nicht leichtfertig und ohne rechtliche Prüfung der Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unterzeichnet werden.

Warum wird ein Abgeltungsbetrag verlangt?

In der Abmahnung heißt es, dass der VfL Wolfsburg Fußball GmbH grundsätzlich Zahlungsansprüche zustehen würden. Einerseits werden hier die entstandenen Rechtsanwaltskosten genannt, andererseits Vertragsstrafenansprüche. Durch Zahlung des Abgeltungsbetrages würden, so die Abmahnung, diese Zahlungsansprüche abgedeckt. Jedoch ist zu Abgeltungsbeträgen insgesamt zu sagen, dass diese häufig zu hoch angesetzt werden und z.T. deutlich reduziert werden können.

Haben auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten? Dann wenden Sie sich direkt an unsere Anwaltskanzlei! Keinesfalls sollten Sie eine Abmahnung ignorieren. Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Beachten Sie bei Erhalt einer Abmahnung die folgenden Punkte:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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