Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH - „Max Steel“

Wir möchten Ihnen über eine aktuelle Abmahnung berichten, die im Auftrag der Universum Film GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochen wurde. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf von Filesharing an dem Film „Max Steel“.

Unser Mandant soll, so der Vorwurf, das o.g. Filmwerk in einer Online-Tauschbörse zum Download angeboten haben. Dies stelle einen Verstoß gegen §§ 16, 19a UrhG. Der Universum Film GmbH stünden in Folge dessen Unterlassungsansprüche gem. § 91 Abs. 1 UrhG sowie Schadensersatzansprüche nach § 94 Abs. 2 UrhG zu. Zudem sei unsere Mandantschaft zum Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten verpflichtet.

Sodann wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 915,00 € aufgefordert. Darin enthalten sind 215,00 € Rechtsanwaltsgebühren und ein pauschaler Schadensersatzbetrag in Höhe von 700,00 €.

Anbieten der Datei?

Häufig stellen sich Abgemahnte die Frage, wieso ihnen das Anbieten eines Downloads vorgeworfen wird. Durch die Nutzung einer Online Tauschbörse wird ja das Ziel des durchschnittlichen Nutzers in der Regel in erster Linie der Download der entsprechenden Datei sein. Jedoch liegt der Grund für den automatischen Upload, also das Anbieten der jeweiligen Datei in dem technischen Aufbau einer Online-Tauschbörse. Hier wird nämlich technisch automatisch die jeweilige Datei herunter- und gleichzeitig auch hochgeladen.

Unser Rat;

Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, ignorieren Sie diese nicht! Es muss jedoch auch vor der ungeprüften Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung gewarnt werden! Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem drohen oft erhöhte Vertragsstrafen, auch, wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

Achtung!

Von dem Abgeben einer standardisierten modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet wird dringend abgeraten! Ohne anwaltliche Beratung ist eine solche Erklärung unter Umständen nicht auf Ihren Einzelfall hin zugeschnitten. Dies könnte zur Folge haben, dass die abmahnende Kanzlei diese Erklärung nicht annimmt und ggf. gerichtlich gegen Sie vorgeht.

Unser Rat:

In vielen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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