Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Lampmann Haberkamm Rosenbaum Rechtsanwälte Time Gate GmbH Wortmarke “SAM“

Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum Rechtsanwälte im Auftrag der Time Gate GmbH vom 27.10.2017 zur Bearbeitung vor. Bei der Time Gate GmbH handelt es sich um den Rechtsnachfolger der bekannten Uncle Sam GmbH betreffend der markenrechtlich geschützten Wortmarke „SAM“, welche beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 2004517 geführt wird.

Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung an der vorbenannten Wortmarke zugrunde. Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen über einen Onlineauftritt ein Bekleidungsstück unter Verwendung der Wortmarke „SAM“ beworben zu haben, ohne die Zustimmung der Rechteinhaberin eingeholt zu haben.

Auskunftsanspruch!

Zunächst wird Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung verlangt. Die Auskunft wird angefordert, um einen entsprechenden Schadensersatz vorzubereiten. Etwaige Schadenersatzansprüche werden daher zunächst dem Grunde nach gefordert.

Abmahnkosten

Die Rechtsverfolgungskosten werden nach einem Gegenstandswert von 75.000€, mithin 2.085,95€ beziffert.

Unterlassungserklärung

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte Sie keinesfalls abgegeben, da diese unserer Auffassung nachteilig vorformuliert ist.

Im Fall der Berechtigung der Ansprüche, sollte lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der festgelegten Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 €.

Vorsicht!

Sollten Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, ignorieren Sie diese nicht! Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Unterzeichnen Sie aber auch nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung. Diese ist unter Umständen so formuliert, dass sie als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Unser Rat an Sie:

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit die Gefahr von weiteren Folge-Abmahnungen gebannt werden kann. Lassen Sie sich unbedingt bei Erhalt einer solchen Abmahnung von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Wir stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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