Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Vom Ido Interessenverband abgemahnt? Wir helfen Ihnen!

Einem unserer Mandanten wurde vor wenigen Tagen ein Schreiben des Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V zugestellt. Das Schreiben ist überschrieben mit den Worten „Wettbewerbsrechtliche Abmahnung“ und betrifft ein Angebot auf eBay.

Worum handelt es sich bei diesem Schreiben?

Dieses Schreiben ist, wie bereits die Überschrift verlauten lässt, eine Abmahnung. Hierin schildert der Ido Interessenverband einen bestimmten etwaigen Gesetzesverstoß in einem eBay-Angebot unseres Mandanten. Aufgrund dieses Gesetzesverstoßes fordert der Ido Interessenverband zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Dies ist ein Versprechen, den gerügten Verstoß künftig nicht mehr zu begehen.

In der aktuell durch uns bearbeiteten Abmahnung werden folgende etwaige Verstöße gerügt:

- Fehlende Widerrufsbelehrung

- Fehlendes Muster-Widerrufsformular

- Keine Informationen über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts

- Werbung mit „Versand als Paket (versichert)“

- Kein Hinweis, ob der Preis inkl. oder zzgl. Umsatzsteuer ist

- Kein Hinweis zur OS-Streitschlichtungsplattform

- Keine Datenschutzerklärung

- Keine Belehrung über Vertragstextespeicherung

Unsere Mandantschaft wird aufgrund der o.g. vermeintlichen Verstöße zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, zudem wird die Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro verlangt.

Warum müssen Onlinehändler all die oben genannten Angaben vorhalten?

Gewerbliche Händler sind dazu verpflichtet, bestimmte Rechtstexte in korrekter und aktueller Weise vorzuhalten. Ab wann man als Onlinehändler im gewerblichen Umfang anzusehen ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Dies liegt daran, dass es zahlreiche Kriterien gibt, anhand derer eine Einstufung als gewerblicher oder privater Händler vorgenommen wird. Hierzu zählen z.B. die Anzahl der gleichzeitig angebotenen Produkte, Gleichartigkeit der Produkte, Anzahl der Verkäufe innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, etc. Daher ist die Einstufung für einen juristischen Laien wohl kaum möglich und bedarf anwaltlicher Beratung.

Werbung mit „Versand als Paket (versichert)“

Die Werbung mit „versicherter Versand“ oder ähnlichen Klauseln ist unzulässig, weil gewerbliche Händler gem. §§ 474 II, 475 I S. 1 BGB ohnehin das Transportrisiko tragen. Geht also Ware auf dem Postweg verloren, muss der Verkäufer von Gesetzes wegen neue Ware schicken. Daher ist das Hervorstellen von „versichertem Versand“ bei einem Kauf vom gewerblichen Händler unzulässig.

Haben Sie eine Ido Abmahnung erhalten?

Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Verstöße tatsächlich zutreffen sollten oder nicht, warnen wir davor, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Hieraus kann sich ein Schuldeingeständnis ergeben.

Sind Sie als Online-Händler tätig?

Gerne erstellen wir Ihnen rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Widerrufsbelehrungen für Ihren Internetauftritt oder Shop. So kann die Gefahr von Abmahnungen für Sie gebannt werden. Wenden Sie sich gerne an uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Bei Erhalt einer Abmahnung beachten Sie:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinerlei Kontakt zur Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung und Kompetenz im Gebiet der gesamten Bundesrepublik zur Verfügung. Sie erreichen uns über diverse Fernkommunikationsmittel. Wir betreuen unsere Mandanten individuell und besprechen die genaue Vorgehensweise mit Ihnen ab.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist die Kostentransparenz sehr wichtig. Deshalb werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.