Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen: Abmahnung für BVB Merchandising GmbH

Haben Sie ebenso wie einer unserer Mandanten kürzlich ein Schreiben der Anwaltskanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München erhalten, in dem Sie im Namen derBVB Merchandising GmbH wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung abgemahnt werden?

Unsere Mandantschaft soll, so der Vorwurf der Abmahnung, über eBay Kleinanzeigen Schnullerketten zum Kauf angeboten haben und diese mit der Marke „BVB“ sowie dem Markenzeichen „BVB 09“ beworben haben. Dies stelle eine Verletzung der beiden eingetragenen Marken der BVB Merchandising GmbH i.S.d. §§ 14, 15 MarkenG dar.

Daraufhin wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.973,90 € aufgefordert.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie selbst zunächst Ruhe bewahren und einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Wir konnten in unserer Rechts- und Fachanwaltskanzlei in der Vergangenheit bereits in unzähligen Mandaten gegen Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH verteidigen und die Angelegenheit für unsere Mandanten möglichst kostengünstig beenden. Daher raten wir Ihnen dazu, sich unverbindlich an uns zu wenden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an! Erst danach entscheiden Sie, ob wir für Sie tätig werden – Kostentransparenz von Anfang an ist dabei einer unserer Grundprinzipien.

Weiterer geltend gemachter Anspruch: Auskunftsanspruch

Ein weiterer in der Abmahnung geltend gemachter Anspruch ist der Auskunftsanspruch u.a. über den Hersteller der Schnullerketten sowie den erzielten Gewinn. Dieses Auskunftsersuchen dient – so unsere Erfahrungen – regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung eines später geltend gemachten Schadensersatzes. Die Gegenseite wird abhängig von den angebotenen Waren und dem daraus erzielten Gewinn einen konkreten Schadensersatzbetrag für die Verwendung der Marken „BVB“ und „BVB 09“ berechnen können. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH erhalten haben sollten, raten wir davon ab, die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen! Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und ist nach unserer Auffassung nachteilig formuliert. Sie sollten die Abmahnung jedoch auch auf keinen Fall ignorieren! Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.