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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Koch Media GmbH durch die Kanzlei rka wegen PC-Spiel „Dead Island Riptide“

Ein aktuelles Mandat in unserer Kanzlei betrifft die Verteidigung gegen eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei rka. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Dead Island Riptide“.

Die Koch Media GmbH aus Österreich ist die Rechteinhaberin an dem Spiel. Unsere Mandantschaft soll dieses Spiel über eine Online-Tauschbörse (Filesharing) angeboten haben. Beim Filesharing wird eine Datei im selben Schritt, wie sie auf den PC lokal heruntergeladen wird, automatisch wieder hochgeladen. Das öffentliche zur-Verfügung-stellen der entsprechenden Datei sei ein Urheberrechtsverstoß.

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 1.500,00 €.

Wichtige Verhaltensregeln zu Abmahnungen:

- Nicht ignorieren

- Nicht selber reagieren

- Keinen Kontakt zum abmahnenden Anwalt aufnehmen

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Welche Vorteile bietet mir die Kanzlei Jan B. Heidicker?

Unsere Rechtsanwälte sind Experten auf ihrem Gebiet. Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und stehen Ihnen im Bereich des Markenrechts kompetent zur Seite. Wir verfügen über große Erfahrungen in den Bereichen des Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrechts.

Für Empfänger einer Abmahnung bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. So erfahren Sie zunächst völlig unverbindlich, wie wir Ihre individuelle Abmahnung einschätzen. Hierzu können Sie uns Ihre Abmahnung gerne vorab per Email oder Fax zusenden. Wir rufen Sie anschließend gerne zurück.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage www.kanzlei-heidicker.de, unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de und unserem YouTube-Kanal.

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