Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Mahnbescheid Amtsgericht Wedding (Rechtsanwälte Waldorf Frommer) - Studiocanal GmbH

Aktuell liegt uns ein Mahnbescheid des Amtsgerichts Wedding, beantragt durch die Kanzlei Waldorf Frommer, zur Bearbeitung vor. Der Mahnbescheid wurde infolge einer urheberrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Studiocanal GmbH aus März 2014 beantragt.

Wie kam es dazu?

Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus 2014 wurde durch unseren damals noch nicht durch unsere Kanzlei vertretenen Rechtsanwalt ignoriert, bzw. es wurde keine Zahlung der geforderten Beträge vorgenommen.

Eine urheberrechtliche Abmahnung beinhaltet im Regelfall nicht nur die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sondern auch die Aufforderung zur Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie Zahlung von Schadensersatz. Wird auf die Abmahnung nicht reagiert, oder keine Zahlung geleistet, droht ein gerichtliches Verfahren.

Dieses ist nun eingetreten. Die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids ist der erste Schritt eines gerichtlichen Verfahrens. Wird der Mahnbescheid ignoriert, kann die Gegenseite nach 14 Tagen einen Vollstreckungsbescheid beantragen, aus dem dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Hierbei kann es zu Pfändungen kommen. Daher ist es von absoluter Wichtigkeit, eine Abmahnung nicht unbeantwortet zu lassen, bzw. sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen. So kann die Abmahnung rechtssicher beantwortet und die Angelegenheit möglichst kostengünstig beigelegt werden.

Niemand wird vergessen!

Wie der aktuelle Fall zeigt, wird bei urheberrechtlichen Abmahnungen niemand vergessen. Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist am 31.12.2017 wurde der Mahnbescheid beantragt und erlassen. Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung.

Forderungen:

- Gesamtbetrag: 1.207,61 €, davon:

- Schadensersatz: 1032,50 €

- Verfahrenskosten: 118,50 €

- Nebenforderungen: 32,50 €

- Zinsen: 24,11 €

Eine Abmahnung – und erst recht ein Mahnbescheid! – sollte immer durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft und beantwortet werden. Es gilt nämlich, die Einzelfallumstände Ihres Falles zu berücksichtigen. Wurden bspw. weitere Film- oder Musiktitel in einer Filesharing-Tauschbörse angeboten? Haben Sie die Datei vielleicht selber gar nicht angeboten? Ein spezialisierter Rechtsanwalt überprüft Ihren Fall und hilft Ihnen kompetent und rechtssicher weiter.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Sie profitieren von unserer spezialisierten und persönlichen Beratung, Kostentransparenz von Anfang an, einer bundesweiten Vertretung und einer unkomplizierten Abwicklung des Mandates.

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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