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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Rechtsanwältin Anna Kastner im Auftrag der medical4business GmbH (Preisangabenverordnung - Grundpreis)

Aktuell legte uns einer unserer Mandanten eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwältin Anna Kastner aus München, ausgesprochen im Auftrag der medical4business GmbH, zur Bearbeitung vor. Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens aufgrund einer fehlenden Grundpreisangabe.

In der Abmahnung heißt es, dass die medical4business GmbH diverse Wellness-, Kosmetik- und Lifestyleprodukte im Internet zum Kauf anbiete. Auch unsere Mandantschaft als Adressat der Abmahnung sei im Internet auf eBay als Händler tätig. Daher bestehe zwischen der medical4business GmbH und unserer Mandantschaft ein Wettbewerbsverhältnis, aufgrund dessen Bestehen die nun vorliegende wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen werden könne.

Verstoß:

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, ein Serum zum Kauf angeboten zu haben und hierbei keine Angabe zum Grundpreis gemacht zu haben. Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt in § 2 vor, dass bei dem Angebot von Waren in Fertigpackungen zusätzlich zum Gesamtpreis auch der Preis pro Grundeinheit (also z.B. 100 Gramm, 100 Milliliter, etc.) anzugeben sei. Diese Angabe habe in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis zu erfolgen.

Bei der Vorschrift des § 2 PAngV handele es sich um eine Marktverhaltensregel, weshalb ein Verstoß gegen diese Vorschrift zugleich einen Wettbewerbsverstoß gem. § 4 Nr. 11 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) begründe.

Geltend gemachte Ansprüche:

- Unterlassungsanspruch durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Kostenerstattungsanspruch für Anwaltskosten in Höhe von 1.029,35 €.

Wie reagieren bei Erhalt einer Abmahnung?

Eine Abmahnung sollte vom Adressat unter keinen Umständen ignoriert werden. Ansonsten stünden der abmahnenden Seite sodann gerichtliche Schritte zu. Diese gilt es bereits aus kostentechnischen Gründen zu vermeiden. Daher sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung immer zunächst Ruhe bewahren und sodann unverzüglich einen auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Dieser wird die Abmahnung prüfen und weitere mögliche Schritte mit Ihnen besprechen.

Sehen Sie auch unseren Videobeitrag zum Thema:

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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