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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Neue Abmahnung von Rechtsanwalt Levent Götekin im Auftrag der Akberlin Sales UG

Wir berichten, wie bereits häufig in der Vergangenheit, über eine neue Abmahnung des Rechtsanwalts Levent Götekin im Auftrag der Akberlin Sales UG. Unsere Kanzlei wurde mit der Verteidigung gegen die Abmahnung des Rechtsanwalts Levent Götekin im Auftrag der Akberlin Sales UG, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Burak Kurtulan, beauftragt.

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, wettbewerbsrechtliche Verstöße innerhalb von eBay-Angeboten zu begehen. Zunächst heißt es, dass unsere Mandantschaft zwar als privater Verkäufer bei eBay angemeldet sei, aber aufgrund der Vielzahl an angebotenen Produkte als gewerblicher Verkäufer zu qualifizieren sei. Als solcher habe er diverse Informationspflichten zu erfüllen. Doch zunächst stellt sich folgende Frage:

Ab wann ist man „gewerblicher Verkäufer“?

Dies bedarf immer einer Einzelfallbetrachtung. Es sind u.a. zu werten:

- Anzahl der aktiven Angebote

- Art der angebotenen Produkte

- Neuware oder Gebrauchtware

- Dauer der Verkaufstätigkeit

- Anzahl der Bewertungen

Aufgrund dieser vorliegenden Einzelfallbetrachtung sei unsere Mandantschaft nicht mehr privat tätig. Als gewerblicher Händler würden folgende Informationspflichten nicht erfüllt:

- Keine Widerrufsbelehrung

- Kein Impressum (Anbieterkennzeichnung)

Aufgrund dieser beiden vermeintlichen Verstöße wird unsere Mandantschaft zu folgendem aufgefordert:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Kostenerstattung der Anwaltskosten in Höhe von 865,00 €

Wie sollte reagiert werden?

Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht! Nehmen Sie stattdessen Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt auf. Zudem raten wir davon ab, eine Unterlassungserklärung selbständig abzugeben. Dies gilt unabhängig davon, ob die vorformulierte Unterlassungserklärung oder eine andere Unterlassungserklärung abgegeben wird. Die selbständige Abgabe einer Unterlassungserklärung, d.h. ohne vorherige anwaltliche Überprüfung, kann Sie z.B. benachteiligen oder ein Schuldeingeständnis darstellen. Daher sollte erst durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden, ob ein Verstoß vorliegt und sodann ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir vertreten Ihre Interessen im gesamten Bundesgebiet. Aufgrund einer Vielzahl an bearbeiteten Mandaten in den Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts stehen wir Ihnen mit Sachkunde und Kompetenz zur Seite. Wenden Sie sich an uns. Wir können auch Ihre Abmahnung erfolgreich bearbeiten und die Angelegenheit für Sie günstig, rasch und rechtssicher beilegen. Unsere Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei ist auf das Wettbewerbsrecht hoch spezialisiert. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles. Diesbezüglich können Sie uns Ihre Abmahnung gerne per Email zusenden an unsere Adresse ra@kanzlei-heidicker.de oder Sie rufen uns an: 02307/17062.

Weitere Informationen zu Vertragsstrafenforderungen und Abmahnungen finden Sie auf unserer Homepage www.kanzlei-heidicker.de und unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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