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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Klaka Rechtsanwälte: Abmahnung für BMW AG - Verkauf von Navi-Freischaltcodes

Einer unserer Mandanten hat kürzlich eine Abmahnung der Klaka Rechtsanwälte im Auftrag der BMW AG erhalten. In der Abmahnung wird gerügt, dass unsere Mandantschaft angeblich gefälschte, bzw. nicht von BMW autorisierte Freischaltcodes für BMW-Navigationsgeräte inklusive Software-Updates zum Kauf anbiete.

Diese Handlung sei ein Verstoß gegen zahlreiche Rechtsvorschriften, sowohl strafrechtlicher als auch zivilrechtlicher Art. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass unter anderem gegen folgende Rechtsvorschriften verstoßen werde:

- Verrat von Geschäftsgeheimnissen, § 17 II Nr. 2, IV UWG

- Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, § 95a I UrhG

- gezielte Behinderung des Rechteinhabers, §§ 3, 4 Nr.4, 8, 9 UWG

- Markenrechtsverletzung am BMW-Logo/Rufausbeutung, Art. 9 II UMV

Die Abmahnung beinhaltet die Aufforderung zur Unterlassung der gerügten Handlung sowie die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese ist ähnlich umfangreich wie die Abmahnung. Sie beinhaltet folgende Unterlassungsklauseln:

- Verkauf der Freischaltcodes

- Erstellung der Codes

- Bekanntgabe dieser Codes

- Nutzung von BMW-Logo

- Verwendung der Marke „BMW“

Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen die vorformulierte Unterlassungserklärung wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,00 € (!) festgesetzt.

Des Weiteren werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

- Auskunftsansprüche, u.a. über erzielten Gewinn

- Herausgabe der noch vorhandenen Codes

- Erstattung der Rechtsanwaltskosten i.H.v. 5.289,50 €

Unser Rat, falls Sie ebenfalls abgemahnt wurden:

Unterzeichnen Sie unter keinen Umständen die vorformulierte Unterlassungserklärung! Alleine aufgrund der festgesetzten pauschalen Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,00 € raten wir unbedingt hiervon ab!

Sollte der Vorwurf berechtigt sein, raten wir dazu eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Thema Auskunft:

In derartigen Abmahnungen wird zunächst lediglich die Auskunft über das Ausmaß der Verkäufe von Ihnen verlangt. Gegen Sie niemals ohne vorherige Prüfung eines fachkundigen Rechtsanwaltes eine Auskunft ab. Eine unbedacht erteilte Auskunft kann zu einer erheblichen Kostenforderung führen.

Reagieren Sie und sitzen die Angelegenheit nicht aus!

Die Gegenseite zögert keinesfalls ein gerichtliches Verfahren gegen Sie einzuleiten. Das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ist enorm!

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Nehmen Sie bei Erhalt einer Abmahnung der vorliegenden Art zu unserer Rechtsanwaltskanzlei auf. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an und stehen Ihnen gerne mit unserer Kompetenz zur Seite. Alle in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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