Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen - BVB Merchandising GmbH

Eine aktuelle Berechtigungsanfrage der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH, eine Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, liegt uns zur Bearbeitung vor.

In der Anfrage aus Februar 2018 wird ausgeführt, dass die BVB Merchandising GmbH davon Kenntnis erhalten habe, dass unsere Mandantschaft über die Plattform eBay Schnapsgläser zum Kauf angeboten und diese mit der geschützten Wortmarke „BVB“ beworben haben soll. Die Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen fragt nun an, aus welchen Gründen unsere Mandantschaft sich eine Berechtigung zu der Verwendung der eingetragenen Marke „BVB“ herleite. Es handelt sich bei dieser Art von Schreiben (welches eineinhalb Seiten umfasst) noch nicht um eine Abmahnung. Die richtige Reaktion auf diese Art von Schreiben ist hier das „A und O“!

Wichtige Fragen & Antworten zum Thema „Berechtigungsanfrage“:

  1. Was ist überhaupt eine „Berechtigungsanfrage“?
    Hierbei handelt es sich um eine Vorstufe zu einer Abmahnung. Im Rahmen einer Berechtigungsanfrage werden noch keine konkreten Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Sie dient lediglich der Vorbereitung einer Abmahnung.
  2. Warum wird nicht direkt eine Abmahnung ausgesprochen?
    Dies geschieht deshalb nicht, weil der Sachverhalt nicht völlig klar ist. Es kann z.B. fraglich sei, aus welchen Gesichtspunkten ein Unterlassungsanspruch besteht (z.B. markenrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art) oder ob gewerbliches Handeln vorliegt.
  3. Was ist der Unterschied zwischen Berechtigungsanfrage und Abmahnung?
    In einer Abmahnung wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. In einer Berechtigungsanfrage fehlen diese Passagen.
  4. Woran erkenne ich klassischerweise eine Berechtigungsanfrage?
    An der wort- oder inhaltsgleichen Passage, die wie folgt lautet: „Zur Prüfung weiterer Schritte bitten wir Sie bis zum … mitzuteilen, aus welchem Grunde Sie sich für berechtigt halten, das betreffende Verhalten an den Tag zu legen“

Die richtige Reaktion auf eine Berechtigungsanfrage kann die Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten verhindern!

Wird eine berechtigte Abmahnung ausgesprochen, ist der Abgemahnte regelmäßig dazu verpflichtet, die Anwaltskosten, die für den Ausspruch der Abmahnung entstanden sind, zu erstatten. Bei einer Berechtigungsanfrage besteht kein Kostenerstattungsanspruch. Wird daher nach einer Berechtigungsanfrage unverzüglich ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufgesucht und beauftragt und gibt dieser je nach Sachlage eine vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, kann die gegnerische Anwaltskanzlei keine Rechtsanwaltskosten von Ihnen fordern!

Haben Sie ebenfalls eine Berechtigungsanfrage oder sogar eine Abmahnung erhalten?

Dann kontaktieren Sie uns am besten unverzüglich. Unsere Anwaltskanzlei hat in den vergangenen Jahren eine hohe vierstellige Anzahl an Abmahnungen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, wie Wettbewerbs- oder Markenrecht erfolgreich bearbeitet und hiergegen verteidigt. Wir stehen daher auch Ihnen bei Erhalt einer Abmahnung kompetent und mit unserem großen Erfahrungsschatz zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach zunächst völlig unverbindlich und im Rahmen einer Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vollkommen kostenfrei. Hierzu haben Sie diverse Kommunikationswege zur Auswahl: Sie erreichen uns per E-Mail, Fax, Telefon oder kostenfreien Rückruf über unser Anwalt.de-Profil.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Onlineangeboten:

Kanzleihomepage: www.kanzlei-heidicker.de

Abmahnblog: www.abmahnblog-heidicker.de

Anwalt.de-Kanzleiprofil: www.anwalt.de/heidicker-dreger

Anwalt.de-Profil von RA Jan B. Heidicker: www.anwalt.de/kanzlei-heidicker

Anwalt.de-Profil von RA Dirk Dreger:www.anwalt.de/rechtsanwalt-dreger

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