Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der ITB Rechtsanwälte für Paola Dietze wegen Foto-Verwendung

Die ITB-Rechtsanwälte haben kürzlich eine urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag der Frau Paola Dietze aus Doberschütz ausgesprochen. Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf, dass unsere Mandantschaft ein von Frau Paola Dietze angefertigtes Foto ohne deren Zustimmung auf der von ihr betriebenen Internetseite verwendet habe.

Die Nutzung eines Fotos sei ohne Vorliegen einer Lizenzvereinbarung jedoch ein Verstoß gegen das Urhebergesetz, dort gegen die §§ 16, 19 a UrhG, dar. Infolge des vermeintlichen Verstoßes werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:

- Unterlassungsanspruch

- Auskunftsanspruch

- Schadensersatzanspruch

Der geltend gemachte Auskunftsanspruch umfasst u.a. den Zeitpunkt der Einstellung, bzw. den Beginn der Verwendung des Bildes sowie die Herkunft desselben. Wir weisen darauf hin, dass der Auskunftsanspruch regelmäßig dazu dient, in einem weiteren Schreiben einen Schadensersatzanspruch exakt beziffern zu können. Dieser richtet sich der Höhe nach nämlich nach der Nutzungsdauer.

Die Abmahnung beinhaltet ein Vergleichsvorschlag. Hiernach würde Frau Paola Dietze auf die exakte Berechnung eines Schadensersatzbetrages verzichten, wenn unsere Mandantschaft einen pauschalen Betrag in Höhe von 60,00 € als pauschaler Schadensersatz zahlt.

Geltend gemacht wird des Weiteren auch ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Diese werden nach einem Streitwert von 2.060,00 € berechnet und beträgt insgesamt 334,75 €.

Vorformulierte Unterlassungserklärung:

Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte unseres Erachtens nach jedoch nicht abgegeben werden. Sie kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden und beinhaltet zudem eine pauschale Vertragsstrafe, welche ebenfalls eine unangemessene Benachteiligung wäre.

Unser Rat an Sie:

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Sodann sollten Sie den geforderten Betrag nicht ohne vorherige anwaltliche Überprüfung zahlen und keine Dokumente unterzeichnen.

Wir helfen Ihnen!

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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