Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen für BVB Merchandising GmbH

Wurden Sie kürzlich ebenso wie einer unserer Mandanten wegen des Verkaufs eines Artikels im Internet von der Anwaltskanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH angeschrieben? Ging es in dem Schreiben ebenfalls um den Vorwurf, dass Sie eine geschützte Marke der BVB Merchandising GmbH unerlaubt verwendet haben? Dann sollten Sie diesen Ratgeberartikel lesen.

Zunächst heißt es in dem uns vorgelegten Schreiben, dass die BVB Merchandising GmbH davon Kenntnis erhalten habe, dass unsere Mandantschaft über die Plattform eBay Aufkleber zum Kauf angeboten und diese mit den geschützten Marken „Borussia Dortmund“ und dem Logo „BVB 09“ beworben haben soll. Die beauftrage Anwaltskanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen fragt nun an, aus welchen Gründen unsere Mandantschaft sich eine Berechtigung zu der Verwendung der verwendeten Marken herleite. Die richtige Reaktion auf eine solche Anfrage ist sehr wichtig!

Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich gewissermaßen um die Vorstufe zu einer Abmahnung. Im Rahmen einer Berechtigungsanfrage werden noch keine konkreten Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Sie dient lediglich der Vorbereitung einer Abmahnung. Sie wird vor Ausspruch einer Abmahnung versendet, wenn der Sachverhalt nicht völlig klar ist. Es kann z. B. fraglich sein, aus welchen Gesichtspunkten ein Unterlassungsanspruch besteht (z. B. markenrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art) oder ob gewerbliches Handeln vorliegt.

Eine Berechtigungsanfrage ist an der Passage „Zur Prüfung weiterer Schritte bitten wir Sie bis zum … mitzuteilen, aus welchem Grunde Sie sich für berechtigt halten, das betreffende Verhalten an den Tag zu legen“ erkennbar.

Wenn ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz richtig auf eine solche Berechtigungsanfrage reagiert, kann verhindert werden, dass die anfragende Kanzlei hohe Rechtsanwaltskosten von Ihnen verlangt!!! Daher ist es sehr wichtig, dass Sie bei Erhalt einer solchen Anfrage umgehend Kontakt zu einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufnehmen!

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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