Ganz aktuell wurden wir mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung der Anwaltskanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg im Auftrag der Hiddemann & Weiss GbR aus Dortmund beauftragt. Über die Abmahnung möchten wir kurz berichten.
Vorwurf:
Unser Mandant handelt gewerblich auf eBay und ist dort als „privat“ registriert. Da er als solcher diverse Informationspflichten zu erfüllen habe, diese aber nicht erfülle, handele er wettbewerbswidrig i.S.d. §§ 3, 3a, 5a UWG. Nichterfüllte Informationspflichten:
- Keine Anbieterkennzeichnung / Impressum
- Keine Belehrung über Vertragstextespeicherung
- Keine Informationen zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
- Keine Widerrufsbelehrung
- Kein Hinweis auf das Muster-Widerrufsformular
- Kein Link zur OS-Streitschlichtungsplattform
Wie reagieren bei Erhalt einer Abmahnung?
- Ruhe bewahren
- Keine Dokumente unterzeichnen
- Keine Beträge bezahlen
- Rechtsanwalt kontaktieren
Im konkreten Einzelfall muss überprüft werden, ob Ihr Handeln tatsächlich berits als gewerblich zu qualifizieren ist. Hierzu hat die Rechtsprechung eine Reihe von Kriterien entwickelt, die wir Ihnen gerne erläutern.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de