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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer im Auftrag von Warner Bros. Entertainment

Unsere Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht wurde kürzlich mit der Verteidigung gegen eine urheberrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer beauftragt. In der für die Warner Bros. Entertainment GmbH ausgesprochenen Abmahnung geht es um den Vorwurf von Filesharing an TV-Folgen von „Legends Of Tomorrow“.

Bei dem sogenannten Filesharing handelt es sich um eine spezielle Technologie, dessen Verwendung häufig von einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien abgemahnt wird. In Filesharing-Programmen, wie z.B. Vuze, BitComet, BitTorrent oder Shareaza, werden diverse aktuelle Kinofilme, TV-Folgen, Musikwerke und andere Werke vermeintlich kosten- und risikolos zum Ansehen/Anhören angeboten. Was weniger bekannt ist: Die Technologie des Filesharing - und das ergibt sich bereits aus dem Wort „Filesharing“ - beruht darauf, dass Dateien („File-“) geteilt („-sharing“) werden. Dies bedeutet, dass z.B. beim Ansehen einer aktuellen TV-Folge die entsprechende Datei zum einen auf den lokalen PC heruntergeladen wird, zugleich die Datei aber auch wieder hochgeladen, also mit anderen Nutzern geteilt wird. In diesem „Teilen“ ist jedoch eine Urheberrechtsverletzung zu sehen, da das öffentliche Zugänglichmachen ausschließlich dem Urheber eines Werks zusteht.

In der uns nun vorgelegten Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer werden Urheberrechtsverletzungen an den folgenden TV-Folgen gerügt:

- „Legends Of Tomorrow - The Curse Of The Earth Totem“

- „Legends Of Tomorrow - No Country For Old Dads”

- „Legends Of Tomorrow - Amazing Grace”

Alle drei abgemahnten TV-Folgen wurden jeweils für nur wenige Sekunden (weniger als eine Minute) öffentlich zugänglichgemacht. Aus rechtlicher Sicht spielt diese Dauer jedoch keine Rolle, auch das noch so kurze Zugänglichmachen ist ein Zugänglichmachen.

Welche Ansprüche werden geltend gemacht?

In der Abmahnung werden mehrere Ansprüche geltend gemacht, zu deren Erfüllung unsere Mandantschaft aufgefordert wird. Im Detail sind dies:

1. Unterlassungsanspruch

Durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung soll sich unser Mandant dazu verpflichten, zukünftig die entsprechenden Werke nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen und für den Fall eines Verstoßes hiergegen eine Vertragsstrafe an Warner Bros. zu zahlen.

2. Schadensersatz

Durch das öffentliche Zugänglichmachen der Werke für einen unbestimmt großen Nutzerkreis ist Warner Bros. ein Schaden entstanden, da die Werke an diese Personen nicht zum normalen Verkaufspreis verkauft wurden. Den entstandenen Schaden, zu dessen Ersatz unsere Mandantschaft aufgefordert wird, wird mit 1.350,00 € beziffert.

3. Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Warner Bros. sind durch die Beauftragung der Kanzlei Waldorf Frommer Kosten entstanden, zu deren Erstattung unsere Mandantschaft aufgefordert wird. Die Rechtsanwaltskosten werden mit 281,30 € beziffert.

Geforderter Gesamtbetrag: 1.631,30 €

Wie sollte bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?

Der Erhalt einer Abmahnung kann für den Adressaten mitunter einen großen Schreck bedeuten. Jedoch können wir Sie an dieser Stelle beruhigen: Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Urheberrecht und Medienrecht und haben in der Vergangenheit bereits sehr viele Abmahnung von Waldorf Frommer erfolgreich bearbeitet. In sehr vielen Fällen konnten wir die geforderten Kosten deutlich reduzieren. Daher sollten Sie, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung mit dem Vorwurf von Filesharing erhalten haben, Ruhe bewahren und unsere Kanzlei beauftragen. Wir bieten zudem zuerst eine kostenlose Ersteinschätzung, die Ihnen völlig unverbindlich darlegt, welche Verteidigungsmöglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.

Vorsicht: Bitte nicht selber reagieren!

Wir raten davon ab, selber zu reagieren. Denn wenn Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben, die der Abmahnung beigefügt ist, könnte dies ein Schuldeingeständnis darstellen. Wenn Sie eine selbst formulierte Unterlassungserklärung abgeben, kann diese unzureichend sein und ein gerichtliches Verfahren drohen. Zahlen Sie auch bitte zunächst keinerlei Beträge. Auch hierin kann ein Schuldeingeständnis gesehen werden.

Unsere Kanzlei steht auch Ihnen - wie bereits einer hohen vierstelligen Anzahl von Adressaten von Filesharing-Abmahnungen - gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns unverbindlich an oder senden Sie uns eine E-Mail. Gerne können Sie hier auch Ihre Abmahnung als Anhang beifügen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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